Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen) Wann soll ich die Sachkundeprüfung machen, die brauche ich doch erst nach 12 Monaten? Die Sachkunde ist eine von mehreren Voraussetzungen für eine eigene Sportwaffe, die Sie frühestens nach 12 Monaten beantragen können. Wir empfehlen jedoch dringend, den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen so früh wie möglich zu erlernen. Auch schadet es garantiert nicht, schon zu Beginn des Sportschießens zu verstehen wie alles funktioniert und was gefährlich ist. Ein bis zwei Monate praktische Erfahrung (ca. 4 Stunden) sollten es aber schon sein, denn es steht zu wenig Zeit für totale Anfänger zur Verfügung. In Ausnahmefällen (z.B. Erben, Sammler o.a.) kann ggf. ein vorheriger Gasttermin am Schießstand vereinbart werden. Ich bin noch in keinem Schützenverein ... Ohne Verein sind Sie dann wahrscheinlich auch in keinem Schießsportverband (BDS, DSB, BDMP, VdRBw, ...). Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist das kein Problem, da wir staatl. anerkannt sind und daher verbandsneutral ausbilden und prüfen dürfen. Für eine eigene Sportwaffe brauchen Sie jedoch später eine mindestens 12-monatige Vereins- und Verbandszugehörigkeit. Sie sollten sich deshalb baldmöglichst als Gastschütze in einem Verein bewerben. Wir empfehlen einen Verein zu wählen der dem BDS (Bund Deutscher Schützen) angehört. Denn hier haben Sie eine sehr große Auswahl an interessanten Schießsportdisziplinen. Nähere Auskunft erhalten Sie bei unserem bayerischen Landesverband, dem BBS (Bund bayerischer Schützen). Kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Es wird öfter nach einer Empfehlung für ein Waffensachkundebuch gefragt. Es gibt mehrere gute, eine spezielle Empfehlung ist schwierig. Da das Waffenrecht öfter geändert wurde sollte es jedoch eine neuere Ausgabe sein. Und es gibt natürlich den offiziellen Prüfungsfragenkatalog vom Bundesverwaltungsamt Prüfungsfragenkatalog vom BVA, Stand 2022 (leider immer noch nicht ganz fehlerfrei). Der Fragenkatalog zum selber prüfen ohne vorgegebene Lösung: Prüfungsfragenkatalog (ohne Antworten) Kann man auch durchfallen? Leider ja und das kommt auch gelegentlich vor. Die Wiederholung der Sportschützen-Prüfung beim nächsten Termin ist kostenlos. Durch die Qualität unseres Unterrichts haben wir allerdings eine sehr hohe Erfolgsquote. Wie lange ist die bestandene Sachkundeprüfung gültig? Nach heutiger Rechtslage gilt die vor einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss abgelegte Prüfung zeitlich unbegrenzt. Ich ziehe bald um in ein anderes Bundesland. Muss ich die Sachkundeprüfung dort erneut machen? Nein. Die vor einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss abgelegte Prüfung gilt bundesweit. Wir haben viele Neuschützen im Verein und hätten gerne einen eigenen Termin ... Gerne planen wir einen extra Termin oder halten den Kurs auch bei Ihnen, wenn ein passender Schulungsraum und ein Schießstand (Großkaliber) zur Verfügung stehen. Kontaktieren Sie uns einfach für die Absprache der Details (Ort, Teilnehmerzahl, Kosten, ...). Habe ich mit dem Sachkundelehrgang auch eine "Standaufsichtenschulung"? Wir haben eine Standaufsichtenschulung mit dem Sachkundekurs kombiniert. Siehe bitte ausführliche Info im Menü unter "Standaufsichtenschulung". Soll ich die Standaufsichtenschulung mitmachen, auch wenn ich die schon habe? Nachdem die Waffensachkunde Voraussetzung für die Aufsicht bei scharfen Waffen ist, können Sie seriöser Weise eigentlich nur Erfahrung bei Luftdruckwaffen haben. Daher schadet eine Wiederholung nicht und es gibt sicher auch Neues (z.B. Mehrdistanz). Wir empfehlen daher die Schulung mitzumachen. Kann ich hier auch den IPSC Sicherheits- und Regeltest (SuRt) machen? Leider nein. Der SuRt darf nur von ausgesuchten Prüfern vom Verband BDS abgenommen werden. Eine Liste der SuRt-Prüfer in Bayern erfragen Sie bitte beim BBS (Bund bayerischer Schützen). Allerdings können Sie bei uns einen Vorbereitungskurs für den SuRt machen, falls Sie in Ihrem Verein keine Unterstützung haben. Siehe Info im Menü unter "Sonder-Schulungen". Ich habe schon von billigeren Anbietern gehört ... Gibt es tatsächlich, in der Regel sind die aber auch "billiger". Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, selbst wenn beides Obst ist. Zwei Abende am Biertisch entspricht nun mal nicht den gesetzlichen Vorgaben, und mit Unterricht hat das meist auch nicht viel zu tun. Verwechseln Sie bitte auch nicht "behördlich anerkannt" mit staatlich anerkannt. Das ist eine bewusste Irreführung von derartigen Anbietern, nur weil deren Zeugnis evtl. tatsächlich von einer Behörde mit einem unerfahrenen Amtsanwärter angenommen wird. Wenn es aber die für Sie zuständige Behörde nicht akzeptiert, dann kommen Sie wahrscheinlich danach doch zu uns. Ich habe aber eine ganz andere Frage ... Kein Problem, schreiben Sie mir einfach eine email an: info [at] GSP-Waffensachkunde.de Wenn Sie ungern schreiben oder die Frage zu komplex ist, schicken Sie mir kurz Ihre Telefonnummer und zu welcher Zeit Sie am besten erreichbar sind.