Standaufsichtenschulung (die verantwortliche Aufsichtsperson) Wir haben eine Standaufsichtenschulung mit unserem Waffensachkundelehrgang kombiniert, daran können Sie zusätzlich teilnehmen. Wozu braucht man eine Standaufsichtenschulung? Wer die verantwortliche Aufsicht über den Schießbetrieb übernimmt muss u.a. entsprechend "sachkundig" sein. Die erforderliche Sachkunde einer Standaufsicht geht jedoch über das Wissen der normalen Waffensachkundeprüfung hinaus, daher schreiben die Schießsportverbände in Ihren Ausbildungsordnungen eine zusätzliche Schulung mit mind. 3 Std vor. Anmerkung: wer als Aufsicht nur im Vorraum sitzt und bei einer halben Bier gelegentlich auf einem Monitor den Schießstand beobachtet, der braucht die Schulung sicher nicht ;-) Schulungsinhalt: Die Schulung erfolgt gemäß der "Ausbildungsordnung Sporthandbuch Teil AU3" des Bund Deutscher Schützen sowie nach den "Richtlinien für die Qualifizierung Standaufsicht" des Deutschen Schützenbundes. Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre (für die Ausübung der Aufsichtstätigkeit) Praktische Erfahrung im scharfen Schießen auf einem Schießstand (wer anderen z.B. bei einer Störung helfen soll, darf selber kein totaler Anfänger sein) Externe Teilnehmer: Sachkundenachweis oder WBK Kursdauer: In Verbindung mit dem Sachkundelehrgang am Sonntag 17.00-19.00, sowie am folgenden Samstag am Schießstand oder sep. Termin Samstag 8.30-12.00 Termin und Kursort: siehe unter "Termine", im Großraum München Kosten: (inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahmebestätigung) In Verbindung mit dem Waffensachkundekurs: in der Kursgebühr enthalten Ehemalige SK-Teilnehmer der letzten 3 Jahre: 15,- Sonstige Teilnehmer: 30,-